Mitgliedschaft und Spenden

Durch Ihre Mitgliedschaft und durch Spenden können Sie die Tätigkeit unseres Vereins fördern.

Für eine Mitgliedschaft reicht uns ein einfacher schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand mit Angabe Ihrer Kontaktdaten über unser Kontaktformular. Zur Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung am 1. Oktober 2020 einstimmig beschlossen: „Der Jahresbeitrag beträgt 36 €/Mitglied. Bei jahresanteiligen Mitgliedschaften ist ein Beitrag von 1/12 des Beitrags pro Mitgliedschaftsmonat zu entrichten. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge soll vorzugsweise mittels Lastschriften erfolgen.“

Gemäß Schreiben des Finanzamtes Gotha vom 21. Dezember 2020 wurde unser Verein als gemeinnützig anerkannt und fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO)
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO

Er ist damit berechtigt, nach § 50 EStDV für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.  Diese Zuwendungen können somit steuermindernd abgesetzt werden. Bei Beiträgen unter 200 € reicht ein Überweisungsbeleg als Nachweis.

Unser Vereinskonto wird von der Kreissparkasse Gotha verwaltet und hat die IBAN: DE09 8205 2020 0300 0997 11

Hier können Sie unser Formular zum Aufnahmeantrag hochladen: Aufnahmeantrag.pdf

Hier ist der aktuelle, bis zum 18.10.2027 gültige Freistellungsbescheid: